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Kostenübernahme Als Anbieter von Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz rechnen wir die Gebühren privat mit Ihnen ab. In vielen Fällen werden die Kosten für Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie durch private Krankenversicherungen komplett oder zumindest teilweise erstattet. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden Kosten für die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie in der Regel nicht erstattet. Unter gewissen Umständen können Ausnahmen gelten. Ein Sonderfall kann dann gegeben sein, wenn Sie gegenüber Ihrer Krankenversicherung nachweisen können, dass Sie einen regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht finden können. In einem solchen Fall empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenversicherung. Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es jedoch auch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie explizit eingeschlossen sind. Einige Anbieter solcher Zusatzversicherungen schließen einen Vertrag aus, sofern in einem gewissen Zeitraum vor Vertragsabschluss Vorerkrankungen bestanden haben. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung ebenfalls darauf, ob Wartezeiten eingehalten werden müssen. Im Internet finden sich zahlreiche Seiten, die über private Zusatzversicherungen aufklären und teils bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter unterstützen. Informationen finden Sie beispielsweise unter versicherung-online.net , unter versicherung-vergleiche.de oder unter heilpraktikerversicherung.biz . "Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen" Immanuel Kant |
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